Auktionsbedingungen

1. Geltung

1.1 Diese Auktionsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche wechselseitig zwischen der MaJa Sporthose Auction GmbH, vertreten durch Herrn Marcel Kettnaker und Herrn Jannik Theele, Apwischerstr. 34, Diepholz, (nachstehend „Auktionator“ genannt) und dem Aussteller (nachstehend „Verkäufer oder Teilnehmer“ genannt) sowie dem Bietenden (nachstehend „Käufer oder Teilnehmer oder Bieter“ genannt) als auch für zwischen dem Aussteller und dem Bieter bestehenden Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Online-Auktionen.
1.2 Die Teilnehmer erklären sich durch die widerspruchslose Entgegennahme der AGB mit ihrer ausschließlichen Geltung einverstanden. Ergänzende oder abweichende AGB der Teilnehmer werden nicht Bestandteil des zwischen dem Auktionator und dem Teilnehmer und den Teilnehmer untereinander abgeschlossenen Vertrages, es sei denn, der Auktionator stimmt ihnen ausdrücklich zu.

1.3 Diese AGB sowie der Auktionsauftrag des Verkäufers an den Auktionator gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auktionator in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Auktion vorbehaltlos ausführt.           
1.4 An Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die vom Auktionator für die Auktion verwendet werden, behält der Auktionator sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen der Verkäufer, der Käufer und jeder Dritte der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auktionators.

2. Änderungen und Ergänzungen     
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Auktionator sie ausdrücklich bestätigt hat.

3. Allgemeines
3.1
Die Maja Sporthorse Auction GmbH, Apwischerstr, 34, 49356 Diepholz, Deutschland, ist Veranstalter der Auktion/Versteigerung. Der Auktionator organisiert und moderiert die Auktion und stellt die dafür notwendigen Plattformen zur Verfügung.  
3.2 Der Auktionator verkauft die im Auktionslost aufgeführten Pferde/Ponys im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Verkäufers. Es handelt sich um ein sog. Vermittlungsgeschäft. Der Auktionator wird nicht Vertragspartei abgeschlossener oder abzuschließender Kaufverträge.
3.3 Die Auktion findet ausschließlich online statt. Die Pferde und Ponys werden als gebrauchte Sachen im Rechtssinne veräußert.

4. Vorbereitung der Auktion   
4.1
An der Auktion können nur vom Auktionator ausgewählte Pferde teilnehmen. Die Auswahl erfolgt durch den Auktionator im Rahmen einer Vorauswahl. Die Modalitäten der Vorauswahl der Pferde sind im Auktionsauftrag geregelt. 
4.2
Der Auktionator legt die Kriterien fest, die die für die Auktion ausgewählten Pferde erfüllen müssen. Der Auktionator ist jederzeit berechtigt, ein Pferd ohne Angabe von Gründen zur Zulassung zur Auktion abzulehnen, auch wenn das Pferd bereits zuvor für die Auktion ausgewählt wurde.
4.3
Die Registrierung zur Auktion erfolgt durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Auktionsauftrags im Rahmen des Vorauswahltermins.      
4.4
Mit der Registrierung beauftragt der Verkäufer den Auktionator ein Pferd zu versteigern und gegen Höchstgebot im Namen des Verkäufers zu verkaufen.    
4.5 Das Pferd verbleibt nach der Registrierung zur Auktion beim Verkäufer. Der Verkäufer bleibt für die Pflege und Überwachung des Pferdes verantwortlich. Das Pferd kann beim Verkäufer nach Vereinbarung, welche durch den Auktionator vermittelt wird, von Teilnehmern ausprobiert werden. Der Auktionator nimmt an den Terminen zum Ausprobieren teil und stellt ggf. auch einen Reiter zur Verfügung.           
4.6
Wird ein angemeldetes Pferd nicht zur Teilnahme an der Auktion ausgewählt, trägt der Verkäufer alle damit verbundenen Kosten. Etwaige Zahlungspflichten des Verkäufers gegenüber dem Auktionator, die aus dem Auktionsauftrag resultieren, bleiben unberührt.

5. Informationen         
Der Auktionator erstellt seinen digitalen Katalog auf Grundlage der Informationserteilung durch den Verkäufer. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen bzgl. seines Pferdes sorgfältig zu überprüfen. Der Auktionator übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

6. Ablauf der Auktion  
6.1
Der Auktionator bestimmt die Termine und Zeiten zu denen die Auktion und die Vorauswahl zur Auktion stattfinden.  
6.2 Die Auktion beginnt und endet an einem im Voraus angegebenen Datum und zu einer bestimmten Uhrzeit. Die Dauer der Online-Auktion wird auf der Auktionsplattform angegeben. Erfolgt ein Gebot innerhalb der letzten drei Minuten vor der angegebenen Schlusszeit, verlängert sich die Schlusszeit jeweils um weitere drei Minuten (sog. Bid-Up). Die endgültige Schließung erfolgt drei Minuten nach dem letzten Gebot.           
6.3 Der Auktionator bestimmt die Reihenfolge der ausgestellten Pferde und den Ablauf der Auktion. Der Auktionator kann jedem Teilnehmer ohne Angabe von Gründen den Zugang und/oder die Teilnahme an und/oder die Anmeldung zur Auktion verweigern oder dies von weiteren Bedingungen abhängig machen.     
6.4 Pferde, die bei der Auktion zum Verkauf angeboten werden, werden an den Höchstbietenden verkauft, beginnend mit einem bei der Auktion bekannt gegebenen Einstiegsgebot. Der Auktionator kann beschließen, ein Angebot abzulehnen, wenn nach Ansicht des Auktionators berechtigte Gründe dafür vorliegen.

7. Angaben zum Versteigerungsobjekt           
7.1
Die vom Auktionator angeführten Angaben zur Abstammung, Geschlecht, Alter, Farbe und Größe des ausgestellten Pferdes/Ponys stellen lediglich eine Beschreibung dar und sind nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung. Die angegebenen Abstammungen sind mit Abstammungsnachweisen belegt, die den Teilnehmern auf Anfrage nachgewiesen werden können.
7.2 Die vom Auktionator erstellte Darstellung des Pferdes/Ponys sowie ein abgegebener Kommentar oder sonstige mündliche Erklärungen über die Zuordnung des Tieres hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung als Reit-, Sportpferd im Bereich Dressur/Springen/Vielseitigkeit und auch als Zuchtpferd stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar. Es sind Wissenserklärung, die auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers oder des Auktionators oder von diesen beauftragten Dritten beruhen. Eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie ist mit diesen Angaben weder gegenwärtig noch zukünftig verbunden. 
7.3 Die ausgestellten Pferde/Ponys sind am Tag der Vorauswahl von einem Tierarzt klinisch untersucht worden. Es liegen zudem Röntgenbilder der ausgestellten Pferde/Ponys vor, die zum Zeitpunkt der Auktion nicht älter als 6 Monate sind. Es liegen insgesamt 26 Röntgenbilder wie folgt vor:

·      Vordergliedmaße (jew. beidseitig)          
Huf 90° / Zehe 90° / Huf 0° nach Oxspring (mit Abbildung Fesselgelenkspaltes)

·      Hintergliedmaße (jew. beidseitig)           
Zehe 90° / Sprunggelenk 0° / Sprunggelenk 45° / Sprunggelenk ca. 135° / Knie ca. 90° / Knie ca. 180°

·      Wirbelsäule/Rücken
3 Röntgenbilder     

·      Halswirbelsäule/Genick

5 Röntgenbilder     

Das Ergebnis der klinischen Untersuchung wird in einem tierärztlichen Untersuchungsprotokoll festgehalten. Das Protokoll kann von den Käufern über die Auktionsplattform oder auf Anfrage über den Auktionator oder den untersuchenden Tierarzt eingesehen werden. Die Röntgenaufnahmen können ebenfalls über die Auktionsplattform oder auf Anfrage über den Auktionator eingesehen werden. Die aufgeführten Röntgenaufnahmen wurden nicht bewertet. Die Käufer können die Aufnahmen durch einen Tierarzt ihrer Wahl oder den Auktionstierarzt interpretieren lassen. Den Käufern wird dringend angeraten, eine solche Prüfung durchzuführen.   
7.4 Mit der Teilnahme am Bieterverfahren bestätigt der Käufer, dass er über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Untersuchungsunterlagen informiert war.         
7.5 Das tierärztliche Untersuchungsprotokoll wird ausdrücklich nicht als gesundheitliche Beschaffenheitsvereinbarung Bestandteil des Kaufvertrags. Verbindliche Aussagen über den Gesundheitszustand des Pferdes/Ponys werden nicht getroffen.        
7.6 Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Änderungen der Angaben im Katalog werden durch den Auktionator am Auktionstag bekannt gegeben.

8. Zuchteignung Hengste/Stuten        
Die Befruchtungs- und Deckfähigkeit des Pferdes/Ponys ist tiermedizinisch nicht überprüft worden. Gleiches gilt für die Zuchttauglichkeit. Eine Beschaffenheit ist insofern nicht vereinbart.

 9. Garantie      
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes, auch nicht dafür, dass das Pferd eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält. Die weitere Entwicklung und die weiteren Fähigkeiten des Pferdes/Ponys sind nicht absehbar.

10. Abnahme des Pferdes/Ponys und Gefahrübergang         
10.1
Mit dem Zuschlag/Abschluss des Kaufvertrags geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd/Pony bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer verbleibt.
10.2 Der Käufer ist verpflichtet, das Pferd/Pony nach Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages, beim Verkäufer abzuholen. Die Kosten des Transports, auch in das EU- oder nicht EU-Ausland, trägt der Käufer. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Dokumentation und Unterlagen vorliegen.       
10.3 Die Abholung wird erst ermöglicht, nachdem der Käufer den vollständigen Kaufpreis und die weiteren fälligen Beträge an den Auktionator bezahlt hat und dem Verkäufer die Bezahlung des Kaufpreises bestätigt worden ist. Sämtliche Zahlungen haben an den Auktionator zu erfolgen, der diese treuhänderisch verwahrt und die Abrechnung mit dem Verkäufer vornimmt.  
10.4 Wenn der Käufer die Abholung des Pferdes binnen der vorgenannten Frist nicht vornimmt, verweigert oder unterlässt, gerät der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug und muss unter anderem dem Verkäufer den entstandenen Schaden, unbeschadet aller anderen Rechte, sowie alle damit verbundenen Kosten bezahlen, dies umfasst u.a. die Kosten der Unterbringung des Pferdes; in diesem Fall wird der Verkäufer das Pferd erst dann herausgeben, wenn die oben genannten Kosten vollständig bezahlt sind.          
10.5 Das Eigentum an dem verkauften Pferd/Pony geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Gebühren auf den Käufer über. 
10.6 Bei der Abholung/Lieferung des versteigerten Pferdes nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer händigt der Verkäufer dem Käufer zudem den Equidenpass und die Eigentumsurkunde aus.

11. Haftung

11.1 Haftung Verkäufer           
11.1.1 Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Dieses ist hier gem. der nachfolgenden Ziff. 11.1.2 beschränkt.
11.1.2 Der Verkauf des Pferdes erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung. Der vorstehende Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für etwaige Ansprüche des Käufers wegen grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen des Verkäufers und/oder eines Erfüllungsgehilfen sowie wegen fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ferner gilt dies nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf oder bei Arglist, im Falle der Übernahme einer Garantie oder Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.     
11.1.3 Ferner gilt der in Ziff. 11.1.2 enthaltene Gewährleistungs- und Haftungsausschluss nicht im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs gem. § 474 BGB.

11.2 Haftung Auktionator        
Eine Haftung des Auktionators ist ausgeschlossen.       
Dies gilt nicht für die Haftung wegen grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen des Auktionators und/oder eines Erfüllungsgehilfen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ferner gilt dies nicht für die Haftung wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten) sowie im Falle von Arglist.

12. Gebote      
12.1
Die Gebote erfolgen in Euro.         
12.2 Durch die Teilnahme an einer Auktion akzeptiert der Bieter, die Bedingungen und Verfahren, die der Auktionator für die Auktion erklärt hat.  
12.3 Um als Bieter an einer Online-Auktion teilnehmen zu können, ist eine Registrierung in der vom Auktionator vorgeschriebenen Weise erforderlich. Die Registrierung erfolgt digital auf der Auktionsplattform der Auktionswebsite. Der Bieter erhält einen eindeutigen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort, die den Zugang zum Bietersystem ermöglichen. Der Bieter ist für alle im Rahmen einer Online-Auktion stattfindenden Handlungen verantwortlich, die sich aus der Verwendung des Benutzernamens und des Passworts des Bieters ergeben.      
12.4 Der Auktionator behält sich das Recht vor, die Registrierung und Teilnahme eines Bieters für eine Auktion aus eigenen Gründen jederzeit einseitig abzulehnen oder zu beenden.
Gebote können ausschließlich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB für seine Gebote einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter ​“Gebot” nach Maßgabe dieser AGB abgegeben werden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bieters      
12.5 Der Bieter kann ausschließlich während der Bietzeit Gebote abgeben. Die Abgabe eines Gebotes ist nur über die von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Online-Plattform möglich. Anderweitig erklärte Gebote werden nicht berücksichtigt. Mit dem Anklicken des Buttons „Bieten“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot ab, an welches er bis zum Ende der jeweiligen Versteigerung gebunden ist. Das Gebot ist auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes während der Bietzeit. Das vom Bieter abgegebene Gebot muss über dem auf der Online-Plattform genannten Einstiegsgebot liegen. Gebote, die unter dem Einstiegsgebot und unter dem zu dem Zeitpunkt geltenden Höchstgebot liegen, nehmen nicht an der jeweiligen Internetversteigerung teil.          
12.6 Der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Bieter kommt durch Abgabe des Höchstgebotes innerhalb der Bietzeit zustande. Der Bieter, der das Höchstgebot innerhalb der Bietzeit abgegeben hat, ist der Käufer des jeweiligen Pferdes           .
12.7 Das höchste Gebot für jedes Pferd wird auf der Auktionswebsite angezeigt. Die Angebotsstufen sind:

·                    mindestens 500 € pro Gebot bis 20.000 €

·                    mindestens 1.000,00 € pro Gebot ab 20.000 €

12.8 Der Bieter akzeptiert die besonderen Umstände, die während einer Online-Auktion auftreten können, einschließlich technischer Mängel, aufgrund derer ein Gebot nicht rechtzeitig abgegeben werden kann.          
12.9 Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Käufer, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E‑Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Käufer, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Käufer beinhaltet gem. § 312 f BGB eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist und enthält die in Artikel 246 a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlichen Angaben einschließlich der Widerrufsbelehrung.

13. Abrechnung/Bezahlung    
13.1
Die Zuschlagspreise sind stets netto Preise, die sich ggf. um die jeweils geltende Umsatzsteuer (in Deutschland derzeit 0% (bei privaten Verkäufern), 9% (Landwirtschaft) oder 19% (Gewerbe)) erhöhen können. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach der Veranlagung des Verkäufers und wird ggf. auch von dessen Nationalität beeinflusst. 
13.2 Für jedes Pferd wird vor der Auktion, jedoch ohne Gewähr, bekannt gegeben, nach welcher Steuerregelung der Verkäufer veranlagt wird.          
13.3 Vom Käufer sind auf jedes Pferd/Pony als Kommissionsgebühr 10% des Netto-Zuschlagspreises zusammen mit dem Kaufpreis und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
13.4 Der Käufer erhält eine Abrechnung vom Auktionator. Die Zahlung der Rechnungssumme hat an den Auktionator zu erfolgen und ist regelmäßig zahlbar binnen 5 Tagen nach Auktionsende. Der Abzug von Skonto ist unzulässig. Die Zahlung hat ausschließlich per Überweisung auf das Konto des Auktionators zu erfolgen.
13.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem/der Käufer/in nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auktionator anerkannt sind.
13.6 Wird der Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlt, gerät der Käufer in Verzug und der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Pferd anderweitig zu veräußern.
13.7 Der Auktionator ist vom Verkäufer unwiderruflich ermächtigt, den gesamten Abrechnungsbetrag vom Käufer entgegen zu nehmen sowie im eigenen Namen und mit Leistung an sich zu ziehen. Eine Ausschüttung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt frühestens 15 Tage nach Abholung des Pferdes beim Verkäufer.          
13.8 Sofern mehrere Personen ein Pferd gemeinsam ersteigern, haften diese dem/der Verkäufer/in für Forderungen aus dem Kauf als Gesamtschuldner. Den Käufern stehen die eigenen Forderungen als dem Auktionsgeschäft als Gesamtgläubiger zu.    
13.9 Gegenüber im Ausland ansässigen Käufern in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann von pauschalierten Landwirten nicht erstattet werden, da die Steuer vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland zahlen grundsätzlich die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Sie bekommen diese erstattet, wenn Sie durch Vorlage ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer ggü. dem Auktionator nachweisen, dass Sie das Pferd/Pony für ihr Unternehmen erwerben und unmittelbar nach dem Erwerb ausführen. Ist der Verkäufer gewerblich oder optierender Landwirt, ändert sich an der Umsatzsteuerbefreiung nichts. Des Weiteren sind Exportangaben und Transportbescheinigungen vom Käufer zeitnah nach Erwerb zu treffen. Ist der Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland kein Unternehmer, kann es in Einzelfällen zu einer Anwendung des für den Sitz des Käufers geltenden Mehrwertsteuersatzes kommen. In diesen Fällen ist der Käufer verpflichtet, diesen Betrag nachzuentrichten. Zugleich ist der Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland verpflichtet, dem Auktionator unaufgefordert das Überschreiten etwaiger Erwerbsschwellen mitzuteilen und den Auktionator sowie den Verkäufer von jeglicher Haftung freizustellen, die aus einer unterbliebenen oder unterlassenen Mitteilung resultieren.

14. Hinweis nach § 36 VSBG / Datenschutz   
14.1
Der Verkäufer ist verpflichtet, einen Käufer – sofern dieser den Kaufvertrag als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB abschließt – auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Der Verkäufer nimmt allerdings an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
14.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Nähere Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

15. Widerrufsrecht      
Sofern Sie die Verträge als Verbraucher abschließen und der jeweilige Vertragspartner den Vertrag als Unternehmer abschließt und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet, Telefon, E-Mail) zustande gekommen ist, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrungen finden Sie  hier.

16. Adressat von Erklärungen
Der Käufer hat bei eventuellen Reklamationen bzw. Sachmängelhaftungsansprüchen diese unmittelbar gegenüber dem Verkäufer vorzunehmen. Der Auktionator ist diesbezüglich vom Verkäufer ausdrücklich, unwiderruflich zum Empfang und zur Entgegennahme von Schriftverkehr bevollmächtigt. Gleiches gilt für die Entgegennahme von etwaigen Widerrufserklärungen gem. vorstehender Ziff.15

17. Werbung   
Der Auktionator darf die Informationen und Angaben der Teilnehmenden, insbesondere die Bildmaterialien der Pferde für Werbezwecke nutzen und auch an Dritte weitergeben, sofern dies zur Ausführung der Auktion nötig ist.

18. Urheberrecht         
Das Corporate Design von www.maja.auction.de ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und/oder Vervielfältigung von Informationen oder Daten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auktionators; dies gilt insbesondere für die Verwendung von Texten, Textteilen und Bildmaterial.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht   
17.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen Auktionator und dem jeweiligen Teilnehmer, sowie den Teilnehmern untereinander ist der Sitz des Auktionators. 
17.2 Für das Rechtsverhältnis zwischen Auktionator und den Teilnehmer sowie das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht unter vollständigem Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

20. Schriftform, Salvatorische Klausel         
18.1
Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.           
18.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

Diepholz, 01.02.2024

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